]), eingeholt. Weiter wurden die Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) 2020-4362 betreffend K.________ (Sohn des Beschuldigten und von J) ediert (pag. 1093 ff.). In der Berufungsverhandlung wurde C.________ als Zeugin einvernommen (pag. 1138 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 1143 ff.). Schliesslich wurden die von Rechtsanwalt B.________ eingereichten Unterlagen (Abschluss KESB-Verfahren [Beilage 1], Bestätigung Deutschkurs [Beilage 2.1], Schreiben Y.________ (Sportverein) G.________ (Ort) [Beilage 2.2], Freundschaftsbestätigung [Beilage 2.3], Schreiben L.