2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu einem lebenslänglichen Verbot für berufliche und/oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst (Art. 67 Abs. 3 lit. b StGB). 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7'200.00 und Auslagen von CHF 1'050.00, insgesamt bestimmt auf CHF 8'250.00. […]