48 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Fürsprecherin B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen Stunden Satz amtliche Entschädigung 22.00 200.00 CHF 4’400.00 Reisezuschlag CHF 225.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF