nachforderbarer Betrag CHF 1’503.30 Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'420.30. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete, auf den Schuldspruch entfallende Entschädigung von insgesamt CHF 7'420.30 zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'503.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).