2. Die auf den Schuldspruch entfallende Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Fürsprecherin B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen Stunden Satz amtliche Entschädigung 27.92 200.00 CHF 5’583.35 Reisezuschlag CHF 450.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 459.90 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 6’493.25