verurteilt 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 456 Tagen wird vollumfänglich auf die Strafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 3. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8'353.15. 47 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4’000.00. III.