1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz, angeblich begangen am 20. Oktober 2018 in F.________, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a StPO ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;