IX. Bemerkung betreffend Mitteilung des Urteils Das Urteilsdispositiv wurde im Anschluss an die Verhandlung vom 6. Dezember 2021 an das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) des Migrationsdienstes des Kantons Bern geschickt. Am 10. Februar 2022 teilten die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt G.________ der Strafkanzlei des Obergerichts des Kantons Bern mit, die gegen den Beschuldigten ausgesprochene Landesverweisung falle ausländerrechtlich sowie in Bezug auf den Vollzug in die Zuständigkeit ihrer Behörde, weshalb die Urteilsbegründung direkt an sie zu senden sei. Aus diesem Grund wird