24. Weitere Verfügungen Der beschlagnahmte Stein verbleibt in den Akten. Aus Praktikabilitätsgründen verfügt die Kammer, dass der Stein nach Rechtskraft dieses Urteils vernichtet wird. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit.