Der Beschuldigte wurde mit vorliegendem Urteil wegen versuchter schwerer Körperverletzung und somit wegen eines Straftatbestandes, dessen Höchststrafe mehr als ein Jahr beträgt, zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Mit seinem Verhalten – mithin seinem spontanen Angriff auf die Straf- und Zivilklägerin mittels eines Steinschlags auf den Kopf – offenbarte der Beschuldigte ein Verhalten von einer gewissen Schwere und stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.