_ wird, wie bereits von der Vorinstanz, gestützt auf die Kostennote vom 26. November 2020 (pag. 978 ff.), welche zu keinen Bemerkungen Anlass gibt, auf insgesamt CHF 22'260.85 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Davon entfallen zwei Drittel, ausmachend CHF 14'840.55, auf den Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und werden dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt. Es besteht weder eine Rück- noch eine Nachzahlungspflicht des Beschuldigten. Ein Drittel der Entschädigung, ausmachend CHF 7'420.30, entfällt auf den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung.