40 instanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1070 f., S. 49 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zufolge Verurteilung werden die auf den Schuldspruch (und auf das den Beschuldigten betreffende Verfahren) entfallenden Verfahrenskosten von CHF 8'353.15 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten für die unentgeltliche Rechtsvertretung) vollumfänglich dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. 21.2 Oberinstanzliches Verfahren