Auf Frage, ob sie im Alltag wegen diesem Vorfall beeinträchtigt sei, führte die Straf- und Zivilklägerin aus, es sei jetzt viel besser, nachdem sie Wohnort und Telefonnummer gewechselt habe. Weiter führte sie auf entsprechende Fragen hin aus, sie bekomme nach wie vor Salben und müsse auch Eiswürfel auf die Stirn legen. Seit dem Vorfall habe sie auch Schlafstörungen und nehme deshalb Schlaftabletten. Sie befinde sich zudem in psychologischer Behandlung. Sie habe früher auch solche Probleme gehabt, aber seit dem Vorfall sei es noch schlimmer geworden. Sie gehe manchmal einmal in der Woche, manchmal alle zwei Wochen (pag. 325, Z. 584 ff.).