20. Subsumtion Die durch die Vorinstanz zugesprochene Genugtuung in der Höhe von CHF 5'000.00 ist zu bestätigen. Die Straf- und Zivilklägerin gab im Rahmen ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 6. Mai 2019 an, sie habe Angst, die Wohnung zu verlassen (pag. 324, Z. 560 f.). Sie habe auch Angst, am Bahnhof zu sein. Sie denke immer, jemand könnte sie attackieren, besonders Männer. Auf Frage, ob sie im Alltag wegen diesem Vorfall beeinträchtigt sei, führte die Straf- und Zivilklägerin aus, es sei jetzt viel besser, nachdem sie Wohnort und Telefonnummer gewechselt habe.