19. Oberinstanzliche Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin Die unentgeltliche Vertreterin der Straf- und Zivilklägerin brachte zu deren Zivilforderung anlässlich des oberinstanzlichen Parteivortrages zusammengefasst vor, die Straf- und Zivilklägerin leide noch heute unter der Angst, sie könnte angegriffen werden. Sie habe Schlaftabletten gebraucht und psychologische Behandlung beansprucht.