Ebenso hat sie ein subgaleales Hämatom erlitten. Das gewaltsame Vorgehen des Beschuldigten hat C.________ aber nicht nur physisch, sondern auch psychisch stark beeinträchtigt. So gab sie bei ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme an, an Bahnhöfen immer noch Angst zu haben und unter Schlafstörungen zu leiden. Der Vorfall habe auch ihre vorbestehenden psychischen Probleme verstärkt (pag. 325, Z. 583 ff.). Zweifellos besteht zwischen dem schädigenden Verhalten von A.________ und den durch C.________ erlittenen körperlichen und psychischen Verletzungen ein natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang.