1225), arbeitete vom 12. April 2021 bis am 8. Oktober 2021 zu 50% bei der P.________ in G.________ (pag. 1426) und ist seit dem 7. Oktober 2021 in unbefristeter Anstellung bei der X.________ (AG) als ________ im Stundenlohn angestellt (pag. 1425; vgl. auch pag. 1408 Z. 33 ff.). Während drei Monaten (Januar 2021 bis April 2021) absolvierte er einen Intensiv-Deutschkurs mit Kursniveau A2.1 (pag. 1427). Der deutschen Sprache ist der Beschuldigte jedoch noch nicht mächtig, so dass für die Einvernahmen jeweils Übersetzer organisiert werden mussten.