Diese Faktoren können die Legalprognose ungünstig beeinflussen. Demgegenüber ist, wie bereits erwähnt, zu berücksichtigen, dass erwartet werden kann, dass der Teilvollzug einer Strafe die Bewährungsaussicht grundsätzlich erhöhen kann, da dem zu vollziehenden Teil in der Regel eine gewisse Warnwirkung zukommt. Auch beim Beschuldigten besteht, insbesondere aufgrund seines guten Leumunds, die Aussicht, dass er sich durch einen teilweise gewährten Strafaufschub positiv beeinflussen lassen wird. Vor diesem Hintergrund kann dem Beschuldigten keine ungünstige Prognose gestellt werden.