11. Allgemeine Grundlagen zur Strafzumessung Für die allgemeinen Grundlagen zur Strafzumessung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1061, S. 40 ff. der erstinstanzlichen Ausführungen). Asperationsfragen stellen sich aufgrund des einzelnen Schuldspruchs, welchen es hier zu beurteilen gilt, keine.