noch der Beschuldigte haben ausgesagt, dass C.________ während der sexuellen Handlungen geblutet hätte; ebenfalls ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie das Blut während des Geschlechtsverkehrs auf die Jacke des (nackten) Beschuldigten gelangt sein soll. Mit anderen Worten geht das Gericht davon aus, dass die Blutanhaftungen erst beim tätlichen Übergriff am Bahnhof F.________ entstanden sind, was wiederum gegen einen Faustschlag und für den Schlag mit einem Stein spricht. Immerhin führt ein Faustschlag gegen die Stirn sicherlich nur sehr selten dazu, dass das Opfer zu bluten beginnt. Ausserdem wurde im Schotterbeet des Bahngleises ein Stein sichergestellt;