Verletzung durch den Schlag wieder aufgegangen sei und daher ein Verletzungsbild zeige, welches schlimmer aussehe, als es wirklich gewesen sei (pag. 1414 f.). Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass der untersuchende Arzt, Dr. med. I.________, entgegen den Aussagen von K.________ keine vorbestehenden Verletzungen feststellen konnte. Er führte gar aus, wenn es sich um eine alte Wunde gehandelt hätte, diese nur gelbes Sekret, nicht jedoch Frischblut gebildet hätte, und dass diesfalls sicher eine Verschorfung der Ränder vorhanden gewesen wäre (pag.