Dass diesbezüglich eine Absprache mit der Straf- und Zivilklägerin stattgefunden hätte, erscheint höchst unwahrscheinlich, zumal sich die beiden – soweit ersichtlich – nicht kennen. Der Zeuge meldete sich sodann von sich aus rund eine Stunde nach dem Vorfall bei der Polizei, nachdem er mit dem Zug nach Bern gefahren war und ihn gemäss eigenen Angaben Selbstvorwürfe geplagt hatten, was ebenfalls dafür spricht, dass er mehr als nur zwei streitende Personen beobachten und die von ihm geschilderten Geräusche hören konnte. Wie bereits unter Ziff.