Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin werden wie ebenfalls bereits ausgeführt auch von den glaubhaften Aussagen des Zeugen gestützt. Auch er sprach bereits von Beginn weg und konstant vom Einsatz eines Steines. Dass diesbezüglich eine Absprache mit der Straf- und Zivilklägerin stattgefunden hätte, erscheint höchst unwahrscheinlich, zumal sich die beiden – soweit ersichtlich – nicht kennen.