__ gestützt, sondern auch die Mitarbeiterin des Coop Pronto, welche die Polizei nach dem Vorfall informierte, erwähnte gegenüber dieser einen Stein (vgl. pag. 98). Dieses Detail konnte die Mitarbeiterin nur von der Straf- und Zivilklägerin erfahren haben, womit feststeht, dass Letztere bereits da von einem Stein gesprochen hatte. Gegenüber den Mitarbeitern der Ambulanz, welche ebenso kurz nach dem Geschehen am Ort eintrafen, erwähnte die Straf- und Zivilklägerin ebenfalls einen Stein (pag. 128 f.). Diese Umstände sprechen dafür, dass der Beschuldigte für den Schlag gegen die Straf- und Zivilklägerin einen Stein benutzte.