Anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 15. März 2019 gab der Beschuldigte dann zu Protokoll, es habe ihn geärgert, dass sie die Türe und das Fenster offengelassen habe und einfach gegangen sei, er habe aber nie gesagt, er sei wegen des fehlenden Handys und Portemonnaies an den Bahnhof gegangen. Er habe nicht gewusst, dass sie es [das Portemonnaie und das Handy] mitgenommen habe (pag. 214 f. Z. 938 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte am 16. Mai 2019 schliesslich aus, er sei in Richtung Bahnhof gegangen, weil er Angst gehabt habe, dass die Straf- und Zivilklägerin ihm Probleme machen würde.