Fünf Tage später, am 25. Oktober 2018, führte er anlässlich seiner Hafteröffnung aus, er habe die Straf- und Zivilklägerin an den Bahnhof verfolgt. Sie habe seine Wohnung ohne seine Einwilligung verlassen und sie habe seine Sachen gestohlen (pag. 184 Z. 172 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 15. März 2019 gab der Beschuldigte dann zu Protokoll, es habe ihn geärgert, dass sie die Türe und das Fenster offengelassen habe und einfach gegangen sei, er habe aber nie gesagt, er sei wegen des fehlenden Handys und Portemonnaies an den Bahnhof gegangen.