Anlässlich der Einvernahme vom 23. Oktober 2018 schilderte er zunächst, er habe probiert, die Straf- und Zivilklägerin anzurufen, nachdem er bemerkt habe, dass sie weg gewesen sei. Sie habe das Telefon aber nicht abgenommen, worauf er sich gedacht habe, dass sie nur am Bahnhof in F.________ sein könne. Er sei dorthin gegangen, habe sie dort gesehen und sie geschlagen. Er sei sehr wütend gewesen (pag. 170 Z. 140 ff.). Weshalb er wütend gewesen sei, gab der Beschuldigte nicht an. Fünf Tage später, am 25. Oktober 2018, führte er anlässlich seiner Hafteröffnung aus, er habe die Straf- und Zivilklägerin an den Bahnhof verfolgt.