Vor dem Eingang ins Coop habe es einen Automaten. Die Straf- und Zivilklägerin habe sich links vom Automaten, also näher beim Eingang, befunden (pag. 1405 ff. Z. 22 ff.). 7.3 Würdigung in concreto 7.3.1 Aussagen der Beteiligten Die Kammer erachtet mit der Vorinstanz die Aussagen des Beschuldigten insgesamt als widersprüchlich und wenig präzis, mithin als unglaubhaft. Zwar beschrieb der Beschuldigte zunächst konstant, wie er und die Straf- und Zivilklägerin abgemacht und den Preis für die sexuellen Dienstleistungen festgelegt hätten, die Straf- und Zivilklägerin nach F._____