Auf erneute konkrete Frage, ob er gesehen habe, wie der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin geschlagen habe, gab der Zeuge an, er habe sich einfach einmal umgedreht und dann gesehen, wie er sie geschlagen habe. Danach sei er weggelaufen. Der Zeuge bestätigte, sich hinsichtlich des von ihm erwähnten Messers sicher zu sein, konnte hingegen nicht sagen, um welche Art von Messer es sich gehandelt habe bzw. wie gross dieses gewesen sei. Auf Frage, ob er sagen könne, wo sich die Straf- und Zivilklägerin befunden habe, als sie angegriffen worden sei, führte der Zeuge aus, diese habe sich vor dem Eingang rechts, sitzend am Boden befunden.