Er [der Zeuge] sei im Schock gewesen. Auf Vorhalt, wonach er bisher angegeben habe, ein dumpfes Geräusch gehört, nicht jedoch gesehen zu haben, wie der Beschuldigte auf die Straf- und Zivilklägerin eingeschlagen habe, gab der Zeuge an, er habe Kopfhörer dringehabt, habe die Musik danach aber ausgeschaltet und das Geräusch gehört. Er höre dieses Geräusch heute noch, die Situation beschäftige ihn heute noch und er denke noch viel daran, wenn er in F.________ ins Coop gehe. Auf erneute konkrete Frage, ob er gesehen habe, wie der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin geschlagen habe, gab der Zeuge an, er habe sich einfach einmal umgedreht und dann gesehen, wie er sie geschlagen habe.