13 einfach so ausgesehen, als hätte er [der Beschuldigte] noch etwas in der Hand gehabt (pag. 340 Z. 80 ff.). Zur vorinstanzlichen Zusammenfassung der Aussagen des Zeugen anlässlich der delegierten Einvernahme vom 5. Dezember 2018 ist sodann präzisierend festzuhalten, dass der Zeuge angab, die Kopfhörer leiser gestellt und es hinter sich „prätschen“ gehört zu haben, es sei ein hässliches Geräusch gewesen (pag. 344 Z. 32 ff.). Den Stein in der Hand des Täters habe er gesehen, als dieser ihn hervorgeholt habe. Der Stein sei recht gross gewesen und zum Ende spitzig (pag. 345 Z. 55 ff.).