Dann sei sie zu Boden gefallen, was danach geschehen sei, wisse sie nicht. Ob der Beschuldigte sie mehrmals geschlagen habe, wisse sie ebenfalls nicht. Auf Frage, wie der Beschuldigte sie geschlagen habe, gab die Straf- und Zivilklägerin an, er habe sie von hinten an den Haaren gehalten und sie dann geschlagen. Sie habe gesehen, dass er mit einem Stein geschlagen habe (pag. 1403 Z. 32 ff.). 7.2.3 Aussagen weiterer Personen Die Vorinstanz gab schliesslich auch sämtliche Aussagen weiterer befragter Personen korrekt wieder; darauf kann vorab wiederum integral verwiesen werden (pag.