319 Z. 370 ff.). Etwas später beschrieb die Straf- und Zivilklägerin, wie sie von einem Kollegen vom Beschuldigten telefonisch bedroht worden und wie der Beschuldigte im Hintergrund ebenfalls zu hören gewesen sei. Man habe ihr gedroht, sie umzubringen (pag. 323 Z. 506 ff.). Bei dieser Aussage blieb die Strafund Zivilklägerin auch, als die Staatsanwältin ihr mitteilte, dass dieses