Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. Mai 2019 gab die Vorinstanz ausführlich wieder. Hinzuzufügen ist, dass die Straf- und Zivilklägerin auf Frage, weshalb sie bei der Polizei von den sexuellen Handlungen des Beschuldigten zunächst nichts gesagt habe, als sie am Tag des Vorfalls mit dem Stein befragt worden sei, zu Protokoll gab, sie habe sich geschämt. Die Polizisten seien auch Männer gewesen, weshalb sie nichts gesagt habe. Sie habe sich auch vor der Dolmetscherin geschämt (pag. 319 Z. 370 ff.).