282 Z. 181 f.). Erst nach Ermahnung durch die Polizei und nach Rücksprache mit ihrer unentgeltlichen Vertreterin gab die Straf- und Zivilklägerin in dieser Einvernahme schliesslich zu Protokoll, sie habe schon mit mehreren Männern geschlafen, die dann ihre Versprechen ihr gegenüber nicht eingehalten hätten. Sie mache all diese Sachen nur, da sie finanziell nicht zurechtkomme (pag. 284 Z.245 ff.). Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. Mai 2019 gab die Vorinstanz ausführlich wieder.