11 geschlagen habe. Nach dreimaliger Wiederholung der Frage gab er zu Protokoll, er habe sie geschlagen, weil sie ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe, als sie weggegangen sei (pag. 1409 ff. Z. 24 ff.) 7.2.2 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Für die Wiedergabe der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin kann vorab ebenfalls vollumfänglich auf die Erwägungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 1049 ff., S. 28 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).