Im Anschluss führte er dann dennoch aus, er habe sie per Faust, „mit einem Box“ geschlagen. Auf Vorhalt, wonach ihm vorgeworfen werde, er habe die Straf- und Zivilklägerin mit einem Stein geschlagen, gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe sie mit den Händen geschlagen. Er stellte sodann die Frage in den Raum, weshalb er sie mit einem anderen Gegenstand schlagen müsse, was sie ihm gemacht habe. Der Beschuldigte wurde sodann gefragt, wieso er die Straf- und Zivilklägerin überhaupt