Dann habe er einen Fehler begangen, indem er sie geschlagen habe. Auf Frage, was danach geschehen sei, antwortete der Beschuldigte, sie habe geschrien, nachdem er sie geschlagen habe. Er sei erschrocken und nach Hause zurück. Auf konkrete Nachfrage, wie oft er sie geschlagen habe, gab der Beschuldigte an, dies sei einmal, zweimal gewesen, er wisse es nicht. Es könne einmal, aber auch zweimal gewesen sein. Auf Frage, wie er sie geschlagen habe, gab der Beschuldigte an, es bringe nichts. Er sage, er habe einen Fehler begangen, aber es bringe nichts, wenn er viermal sage, wie er sie geschlagen habe. Im Anschluss führte er dann dennoch aus, er habe sie per Faust, „mit einem Box“ geschlagen.