Neu kommen zu den bisherigen Aussagen des Beschuldigten auch jene anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung hinzu. Zur Sache gab er im Wesentlichen zu Protokoll, es sei etwa 04:00 oder 05:00 Uhr morgens gewesen, als die Straf- und Zivilklägerin seine Sachen genommen habe und rausgegangen sei. Er sei ihr bis an den Bahnhof gefolgt. Er habe nicht gedacht, dass er sie bis an den Bahnhof verfolgen würde. Dann habe er sie angesprochen bzw. sie gefragt, was sie hier mache. Die Straf- und Zivilklägerin habe ihn beschimpft, ihn als Esel bezeichnet. Dann habe er einen Fehler begangen, indem er sie geschlagen habe.