Dort habe er dann einen Fehler gemacht und sie geschlagen. Auf die Frage, weshalb er denn an den Bahnhof gegangen sei, wenn er nicht erwartet habe, dass sie dort sei, antwortete der Beschuldigte, damit ihr nichts passiere und um zu schauen, wohin sie gegangen sei. Sie hätten vorher keine Probleme gehabt und sich nicht gestritten (pag. 950 Z. 38 ff.). Weiter führte der Beschuldigte aus, die Straf- und Zivilklägerin mit der rechten Hand, mit der Faust geschlagen zu haben (pag. 951 Z. 7).