Der Beschuldigte wurde an dieser Einvernahme zudem von der befragenden Staatsanwältin gemessen. Dabei stellte sich heraus, dass er eine Grösse von 159 cm aufwies (pag. 235 Z. 223 f.). Zu den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 ist zu den Ausführungen der Vorinstanz schliesslich zu ergänzen, dass der Beschuldigte unter anderem zu Protokoll gab, nicht erwartet zu haben, dass die Straf- und Zivilklägerin am Bahnhof sei. Dort habe er dann einen Fehler gemacht und sie geschlagen.