Zuvor führte der Beschuldigte aus, weil die Straf- und Zivilklägerin kein drittes Mal Sex gewollt und ihn weggestossen und beleidigt habe, habe er gewollt, dass sie seine Wohnung verlasse, was sie aber nicht getan habe. Sie habe sich aufs Sofa gelegt und sei dann eingeschlafen (pag. 168 Z. 58 ff.). Weiter erklärte der Beschuldigte, als er aufgewacht sei, habe er bemerkt, dass die Straf- und Zivilklägerin nicht mehr da sei und er habe versucht, sie anzurufen. Sie habe das Telefon zuerst nicht abgenommen.