9 7.2 Subjektive Beweismittel 7.2.1 Aussagen des Beschuldigten Für die Zusammenfassung der Einvernahmen des Beschuldigten am 23. Oktober 2018 kann vorab vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1048 ff., S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).