Im Bereich rund um die Billettautomaten sowie im Bereich des Gleis 1 habe kein Stein, der mögliche Blutspuren aufgewiesen hätte, festgestellt werden können (pag. 128 f.). 7.1.3 Rapporte des Kriminaltechnischen Dienstes Zu den Rapporten des Kriminaltechnischen Dienstes (KTD) erwog die Vorinstanz Folgendes (pag. 1054 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Im Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes (KTD) vom 05.11.2018 (pag. 132 ff.) ist festgehalten, dass bei der rechtsmedizinischen Untersuchung von C.________ im Regionalspital H.________ an