Berichtsrapport vom 20. Oktober 2018 Dem Berichtsrapport vom 20. Oktober 2018 kann entnommen werden, dass sich die Straf- und Zivilklägerin bei Ankunft der Polizei vor Ort in einem Schockzustand befunden habe und kein normales Gespräch mit ihr geführt habe werden können. Ein mit ihr im Spital durchgeführter Alkoholtest habe einen negativen Wert von 0.00 mg/l ergeben. Die Straf- und Zivilklägerin habe den Mitarbeitern der Ambulanz mitgeteilt, dass ein Stein im Spiel gewesen sei. Im Bereich rund um die Billettautomaten sowie im Bereich des Gleis 1 habe kein Stein, der mögliche Blutspuren aufgewiesen hätte, festgestellt werden können (pag.