Beim Mobiltelefon Samsung Galaxy S8 des Beschuldigten wurde nach der Körperverletzung die SIM-Karte der Straf- und Zivilklägerin eingelegt. Weiter kann dem Anzeigerapport entnommen werden, dass gemäss Polizei der Tatvorwurf der Körperverletzung gesichert und dem Beschuldigten nachgewiesen werden konnte. Der Beschuldigte, so der Rapport, gebe zu, die Straf- und Zivilklägerin verfolgt und am Bahnhof F.________ geschlagen zu haben, allerdings per Hand. Den Einsatz eines Steines streite der Beschuldigte ab. Der Zeuge E.________ sei sich sicher, dass der Beschuldigte einen Stein auf sich getragen habe.