Die Durchsuchung des Mobiltelefons der Straf- und Zivilklägerin ergab, dass sie die Täterschaft – entgegen ihren ersten Aussagen – bereits vor der Tat kannte, da mindestens seit dem 12. Oktober 2018 Telefonanrufe und Textnachrichten untereinander getätigt wurden. Es konnten auch Chats mit unbekannten Personen gesichtet werden, aus denen hervorgeht, dass die Straf- und Zivilklägerin von Personen für Treffen gegen Entgelt in eindeutig sexueller Absicht angefragt wurde und diverse Male auf solche Treffen eingegangen war. Beim Mobiltelefon Samsung