Dabei konnten u.a. das Portemonnaie des Beschuldigten und zwei Mobiltelefone sichergestellt werden, die allerdings nicht dem Beschuldigten gehörten (pag. 104). Die Durchsuchung des Mobiltelefons der Straf- und Zivilklägerin ergab, dass sie die Täterschaft – entgegen ihren ersten Aussagen – bereits vor der Tat kannte, da mindestens seit dem 12. Oktober 2018 Telefonanrufe und Textnachrichten untereinander getätigt wurden.