Ergänzend dazu hält die Kammer fest, dass im Spital H.________ die Verletzungen der Straf- und Zivilklägerin durch den KTD sowie den Amtsarzt Dr. med. I.________ untersucht wurden. Am Tatort wurden sodann diverse Fotos erstellt und aus dem Schotter des Perrons 1 und 2 ein Stein sichergestellt. Ein Vortest ergab am Stein anhaftende Blutrückstände, wobei bei der späteren Analyse im Labor kein Blut auf dem Stein nachgewiesen werden konnte. Der Zeuge E.________ meldete sich am 20. Oktober 2018 um 06.50 Uhr bei der Einsatzzentrale der Polizei und gab an, dass er eine Auseinandersetzung am Bahnhof F.______