6 schlechterungsverbot gebunden ist, worunter auch eine härtere rechtliche Qualifikation fällt (vollendetes Delikt statt Versuch, vgl. BGer 6B_712/2012 vom 26. September 2013 E. 2.5). 6.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, die Straf- und Zivilklägerin am Morgen des 20. Oktobers 2018 mit der Faust geschlagen zu haben.